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Immer mehr Hartz-IV Empfänger klagen

08.08.2008

Immer mehr Hartz-IV Empfänger klagen

Die Sozialgerichte können sich vor der Flut der Klagen von Arbeitslosengeld II Empfänger nicht retten. Immer mehr Bezieher von Arbeitslosengeld II wählen den Weg zum Sozialgericht, um die Rechtmäßigkeit der Bescheide der Agenturen durch die Gerichte überprüfen zu lassen.

Laut einer Erhebung des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) ist die Zahl der Klagen von Hartz-IV-Empfänger vor den Sozialgerichten um 36 % im ersten Halbjahr 2008 zum Vergleichszeitraum 2007 gestiegen. Einem Artikel der "Frankfurter Rundschau" zufolge sind im vergangenen Jahr 99.200 Klagen eingegangen. Im ersten Halbjahr 2008 sind es bereits 61.979. Die Zeitung beruft sich auf Zahlen des DGB der Statistiken der Bundesagentur für Arbeit ausgewertet hat.

Diese Zahlen verwundern nicht, da es sich bei den Leistungen für Arbeitslosengeld-II-Empfänger oft um schwierige Sachverhalte mit komplizierten Detailproblemen handelt. Darüber hinaus sind viele Klagen auch nachvollziehbar, wenn man sich die Bescheide der Arbeitsgemeinschaften betrachtet, die nicht eimal ein/e Fachmann/frau erklären kann. Auch die Erfahrungen des SoVD zeigen, dass viele Klagen zumindest einen teilweisen Erfolg verbuchen.

Sicherlich hängt dies mit der Arbeitsweise der Arbeitsgemeinschaften zusammen, die oftmals katastrophal ist. Leistungsempfänger werden zum Teil bevormundet und sogar verantwortlich für ihre Situation gemacht. Selbst der Chef der Bundesagentur für Arbeit Frank-Jürgen Weise hat unlängst in einem Interview geäußert, dass die Arbeitsweise der bundesweiten Arbeitsgemeinschaften nicht zufrieden stellend sei. Auch hat das Bundesverfassungsgericht im Dezember 2007 entschieden, dass die Konstruktion der Arbeitsgemeinschaften gegen das Grundgesetz verstoße und den Gesetzgeber aufgefordert, dies bis Ende 2010 zu verändern.

Das Problem aus dieser Entwicklung ist, dass sich die Verfahren vor den Sozialgerichten immer weiter verzögern. Dies betrifft nicht nur Verfahren zu Alg II, sondern auch zu Rentenangelegenheiten und zum Schwerbehindertenrecht. Hier sind die Bundes- und Landesregierungen gefragt, die für die Schaffung neuer Richterstellen bei den Gerichten zuständig sind und der Gesetzgeber, der die Verantwortung für die Gestaltung von Gesetzen trägt. Es bleibt abzuwarten, wohin diese Entwicklung führen wird.




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