SoVD Sachsen
Sie befinden sich hier: Sozialverband Deutschland e.V. > Verwaltungsreform Sachsen
Verwaltungsreform Sachsen
01.08.2008
Verwaltungsreform in Sachsen
Mit dem 1.8.2008 ist in Sachsen in die Verwaltungs- und Funktionalreform in Kraft getreten. Dies hat zur Folge, dass sich erhebliche Veränderungen in den Verwaltungsstrukturen in Sachsen ergeben. Beispielsweise sind die Ämter für Familie und Soziales (Dresden, Chemnitz, Leipzig) aufgelöst worden. Die Funktionen der Ämter werden an die Landkreise und kreisfreien Städte übergeben.
Dies bedeutet, dass nunmehr bei Fragen zum Schwerbehindertenrecht nicht mehr ein Amt für Familie und Soziales existiert, sondern Betroffene sich an die zuständigen Ämter in den Landkreisen oder kreisfreien Städte wenden müssen. Da zum jetzigen Zeitpunkt noch keine genauen Adressen vorhanden sind, ist es ratsam sich an die Sozialämter der jeweiligen Kommune zu wenden. Auch dem SoVD liegen noch nicht die genauen Anschriften der jeweiligen zuständigen Ämter vor.
Auf Landesebene ist das Landesamt für Familie und Soziales aufgelöst worden. Zuständig ist nunmehr der kommunale Sozialverband Sachsen. Der kommunale Sozialverband Sachsen ist nicht zu verwechseln mit dem SoVD und gilt als überörtlicher Sozialhilfeträger im Land Sachsen. In ihm ist ab dem 1.8.2008 das Integrationsamt und die Hauptfürsorgestelle des sozialen Entschädigungsrechts integriert.
Die Adresse lautet:
Kommunaler Sozialverband Sachsen
Thomasiusstraße 1
04109 Leipzig
Tel: 0341 1266-0
Fax: 0341 1266-700 oder -800
Bei Fragen über Zuständigkeiten und Hilfe bei der Beantragung von Leistungen können Sie sich gern an die Mitarbeiter des SoVD in Ihrer Wohnortnähe wenden. Wir helfen Ihnen gern.
