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Jahresendprämien DDR Rente

31.07.2008

Jahresendprämie fließt in Rente mit ein

In der DDR gezahlte Jahresendprämien sind Bestandteile der von den Arbeitnehmern erzielten Arbeitsentgelte.

Mit dieser Entscheiduung des Bundessozialgerichts (BSG) vom 23.8.2007 - B 4 RS 4/06 hat das Gericht die Möglichkeit eröffnet, die Rente von vielen ehemaligen Bürgern der DDR überprüfen zu lassen und möglicherweise auf eine Erhöhung der Rente zu hoffen. Die Entscheidung kann auf der Internetseite des BSG eingesehen werden. Betroffene sollten einen formlosen Überprüfungsantrag bei der zuständigen Rentenstelle einreichen. Dabei kann es hilfreich sein, einen Termin mit einem Mitarbeiter der Beratung der Rentenstelle zu vereinbaren.

Die Mitarbeiter in den Beratungstellen des SoVD bieten auch die Möglichkeit der Beratung und Hilfe bei der Antragstellung. Die zuständige Beratungstelle finden Sie unter dem Punkt Verbandsebenen/Kreisverbände. Oder Sie wenden sich an den Landesverband, der Ihnen behilflich sein wird.




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