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Entschädigung ostdeutscher Kriegsheimkehrer

16.04.2008

Ostdeutsche Kriegsheimkehrer sollten per Gesetz ab 2009 eine einmalige Entschädigung erhalten. Nach einer Vielzahl von Protesten in den Medien, insbesondere auch vom SoVD, kommt es nun zu einer Auszahlung schon im Jahr 2008. Das Gesetzgebungsverfahren ist derzeit zwar noch nicht abgeschlossen, aber Betroffene können schon jetzt einen formlosen Antrag stellen.

 

Zuständig hierfür ist das Bundesverwaltungsamt, Referat III B 4, 50728 Köln, Telefonnummer: 022899/358-5800, E-Mail: Heimkehrer@bva.bund.de

 

Zu erwarten ist, dass das Heimkehrerentschädigungsgesetz Mitte des Jahres 2008 in Kraft treten wird. Ab diesem Zeitraum ist auch mit einer Auszahlung der Beträge zu rechnen. Die formlose Antragstellung beim Bundesverwaltungsamt ist daher für eine schnelle Bearbeitung hilfreich. Kriegsgefangene, die in die ehemalige DDR entlassen worden sind, können in Abhängigkeit der Dauer der Gefangenschaft 500 € bis maximal 1.500 € erhalten.

 

Sollten Fragen bestehen, so können sich Betroffene an den Landesverband wenden.




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