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SED-Opferrente

02.08.2007

Anträge können jetzt gestellt werden

Opfer des SED-Regimes, die mindestens sechs Monate Haft verbüßt haben und strafrechtlich rehabilitiert wurden, haben künftig Anspruch auf monatlich 250 € Opferrente, wenn sie hilfsbedürftig sind. Voraussetzung dafür ist, dass die Betroffenen eine mindestens sechsmonatige Haft verbüßt haben und strafrechtlich rehabilitiert wurden oder über eine Bescheinigung nach dem Häftlingshilfegesetz verfügen. Als bedürftig gelten Ledige, deren Einkommen monatlich 1035 € und Paare monatlich 1380 € nicht übersteigt. Einkünfte aus Altersrenten, Betriebsrenten und Renten aus privaten Lebens- oder Rentenversicherungen werden nicht als Einkommen angerechnet.

 

Anträge können derzeit beim sächsischen Staatsministerium der Justiz, 01095 Dresden, eingereicht werden. Die sächsische Staatsregierung wird jedoch eine Rechtsverordnung erlassen, nach der das Regierungspräsidium Chemnitz, ein Chemnitzer Str. 41,09120 Chemnitz die Bearbeitung der Anträge künftig zuständig sein soll. Anträge können formlos an die zuständige Stelle gerichtet werden. Hilfreich ist, wenn die Antragsteller eine Kopie der Rehabilitationsentscheidung beziehungsweise der Bescheinigung nach dem Häftlingshilfegesetz und des Einkommensnachweises dem Antrag beilegen. Bereits gestellte Anträge, die vor dem Inkrafttreten der Verordnung gestellt wurden, werden an die zuständige Stelle weitergeleitet.

 

Der Landesverband unterstützt die Betroffenen bei der Antragstellung.

 




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